Das OLG Oldenburg beschäftigte sich in seinem Urteil vom 24.07.2012 (Az. 13 U 13/12) unter anderem mit der in der Praxis bedeutsamen Frage, wie Vertragsstrafenklauseln in Standardverträgen zu gestalten sind, damit sie auch nach dem strengen AGB-Recht als wirksam angesehen werden. Eine Besprechung zu diesem Urteil finden Sie im Betriebs-Berater (BB 2012, 3167).
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